Wege zum Kinderfreizeitbonus

Die Bundesregierung hat beschlossen, im August einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von 100€ an Kinder und Jugendliche, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, auszuzahlen. Dieser sollte für Personen, welche Leistungen nach SGBII, SGBXII und AsylbLG erhalten, automatisch ausgezahlt werden. Personen bzw. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe oder ähnliches erhalten, müssen jedoch möglicherweise einen Antrag stellen. Falls eure Behörde die Auszahlung vermasselt oder ein Antrag notwendig ist, hat die AG Erwerbslosen der FAU Magdeburg eine Vorlage für euch erstellt:

PDF: Antrag-auf-Kinderfreizeitbonus.pdf

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Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, müssen den Antrag bei der Familienkassen der Agentur für Arbeit stellen.

Familien, die aufstockend Leistungen nach SGBII bekommen, müssen den Antrag beim Jobcenter stellen.

Familien, die Leistungen nach AsylbLG bekommen, müssen ihren Antrag beim Sozialamt stellen.

Für Jugendliche, die BAföG oder BAB Leistungen bekommen, gibt es keine uns bekannte Regelung. Wir denken jedoch, dass auch diese einen Rechtsanspruch haben müssten und sollten. Mit unserer Antragsvorlage könnt ihr aber dennoch versuchen, den Kinderfreizeitbonus zu bekommen. Bei einem eventuellen Widerspruch unterstützen wir euch.