Category Archives: Arbeitskonflikt

Kundgebung zur Situation im Gesundheitssektor in Sachsen-Anhalt

Am 23.10.21 fand in Magdeburg eine Kundgebung zur Situation im Gesundheitssektor in Sachsen-Anhalt statt.
Wir haben uns mit unserem Büchertisch und einem Redebeitrag beteiligt.
Den Aufruf findet ihr unter: mitmischen-md.de/2021/10/13/kundgebung-zur-situation-im-gesundheitssektor-in-sachsen-anhalt/

Es gab eine Ausstellung des Vereins „Pro Krankenhaus Havelberg“ und Beiträge unter anderem vom „Bündnis Gesundheit ohne Profite Halle“ und „Bündnis gegen Pflegenotstand Mansfeld-Südharz“ , die seit mehr als eineinhalb Jahren gegen den Pflegenotstand kämpfen.

Besonders freuen wir uns über die Grußworte des Pflegesyndikat der FAU Bern und der Unabhängigen Betriebsgruppe am Helios Amper Klinikum Dachau.

Grußwort Pflegesyndikat der FAU Bern findet ihr Hier.
Das Grußwort der Unabhängigen Betriebsgruppe am Helios Amper Klinikum Dachau findet ihr Hier.

Die Rede von Mitgliedern der FAU Magdeburg, die in der Gesundheitsbranche arbeiten, findet ihr Hier.

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Bio aber nicht fair – FAU Magdeburg erneut erfolgreich im Konflikt mit der BIOlounge GmbH

Die Freie Arbeiter:innen Union Magdeburg (FAU) war erneut im Arbeitskonflikt mit der BIOlounge GmbH erfolgreich, nachdem das Unternehmen die gesetzlichen Mindeststandards nicht eingehalten hatte. Die Gewerkschaft vertrat drei studentische Angestellte eines Bioladens am Hasselbachplatz, die dort auf Minijob-Basis angestellt waren. Das Unternehmen zahlte den geforderten Betrag von knapp 7.500 Euro vollumfänglich.

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FAU Magdeburg setzt Lohnnachzahlung gegen die BIOlounge GmbH durch!

Arbeitskonflikt zwischen einem Mitglied der Freien Arbeiter:innen Union Magdeburg und der BIOlounge GmbH (u. a. Bioladen „Brot und Käs'“ am Hasselbachplatz) erfolgreich beendet. Das Unternehmen zahlte den geforderten Betrag über 1.350 Euro vollumfänglich.

Das Mitglied L. wandte sich Ende Mai an das Team der gewerkschaftlichen Sprechstunde der FAU, nachdem ihr zum zweiten Mal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verwehrt wurde. Nach der arbeitsrechtlichen Absicherung durch die Beratung bestand das Mitglied auf ihr Recht und erhielt in der Folge zumindest 2/3 des Geldes. Wenige Wochen später erhielt sie jedoch aus fadenscheinigen Gründen die Kündigung. Da sich im Beratungsgespräch noch weitere Probleme offenbarten, ging das Mitglied zusammen mit ihrer Gewerkschaft in die Offensive und erzwang letztlich eine Zahlung von 1.350 Euro.

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