Category Archives: Arbeitskonflikt

Arbeitsrechtliche Mindeststandards und gewerkschaftliche Praxis

Wann: Dienstag, 17.10.2023 – 17:00 Uhr
Wo: Universität, Gebäude 22a / Raum 211

++++ 2 weeks after that there will be a lecture in English. ++++

Viele Studierende müssen jobben. Oft arbeiten sie in sogenannten Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen. Geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen sind dort weit verbreitet. Bezahlter Urlaub, Vergütung von Überstunden oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Oft Fehlanzeige, gerade für junge Menschen oder Studierende. Doch auch für (Mini-)Jobber:innen oder studentische Hilfskräfte gelten arbeitsrechtliche Mindeststandards. Leider sind Verstöße dagegen an der Tagesordnung. Anstatt sich über den Tisch ziehen zu lassen, zeigt die AG Gewerkschaftliche Aktion der FAU Magdeburg: Ihr könnt euch dagegen wehren!Die AG informiert in diesem Vortrag über arbeitsrechtliche Standards und stellt praktische Beispiele für erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit vor, z. B. den Erfolg mehrerer Minijobber:innen beim Bioladen Brot&Käs, bei dem vorletzten Sommer insgesamt über 7.500 Euro aufstehende Löhne eingetrieben wurden.

Der Vortrag ist kostenlos und auf deutsch.

Arbeitskonflikt erfolgreich beendet

Arbeitskonflikt zwischen einem Mitglied der Freien Arbeiter:innen Union Magdeburg und einem Franchise-Nehmer von (World of Pizza) erfolgreich beendet. 1.255 Euro Für unser Mitglied.

Unser Mitglied H. wandte sich im Juni an das Team der gewerkschaftlichen Sprechstunde der FAU, weil ihr nach einer Eigenkündigung die bestehenden Überstunden nicht ausgezahlt wurden.

In der Beratung durch unsere AG gewerkschaftliche Aktion wurde sie darin bestärkt, ihr Geld einzufordern. Nach mehrmaligen Nachhaken erhielt sie die fehlende Summe von ca. 731 Euro in vollem Umfang.

Im Beratungsgespräch hatte sich zudem herausgestellt, dass H. während ihres gesamten Beschäftigungszeitraumes, wie so vielen „Minijobber:innen“, kein Urlaub gewährt wurde. Nach einem Schreiben unserer AG gewerkschaftliche Aktion wurde schließlich, noch bevor wir zur Klage schreiten konnten, die ihr zustehenden Urlaubsabgeltung in Höhe von 524 Euro für den gesamten Zeitraum ausbezahlt.

Es zeigte sich wieder einmal, dass es sich lohnt, gemeinsam mit einer Gewerkschaft, die einem zustehenden Rechte konsequent einzufordern.

Wieder Domino‘s – wieder kein Geld:

Nach einem geplatzten Schlichtungstermin reicht die FAU Magdeburg erneut Klage gegen die Domino‘s-Franchisenehmerin Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH ein. Es ist der dritte Fall innerhalb von anderthalb Jahren.
Die Liste der Verstöße ist lang: Schichten werden einfach vor dem geplanten Schichtende beendet, Lohnarbeitende kurz vor dem eigentlichen Schichtbeginn unbezahlt „auf Bereitschaft“ gesetzt – und dazu jahrelang kein Urlaub für das FAU-Mitglied K. Mit diesen eklatanten Missständen, die teilweise seit 2019 in den Magdeburger Domino‘s Filialen vorliegen, hatte sich K. an die FAU Magdeburg gewendet. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, bot die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH um einen Gesprächstermin – und ließ diesen Anfang September kurzfristig platzen. Die FAU Magdeburg hat nun Klage gegen die Franchisenehmerin eingereicht.

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FAU Magdeburg vs. Domino’s: 2.000 Euro Lohnnachzahlung für unser Mitglied!

Im Fall der ausstehenden Löhne bei Domino’s gibt es nun auch in der eigentlichen Sache gute Nachrichten: Die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH und unser Mitglied haben sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Demnach zahlt die Domino’s-Franchisenehmerin die ausstehenden Löhne in fast voller Höhe nach – rund 2.000 Euro. Zusätzlich müssen die Betreiber:innen auch für ihre Anwaltskosten und die Kosten des erfolglosen Verfahrens über die einstweilige Verfügung aufkommen.

Für uns ist klar: Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards ist Pflicht. Über kurz oder lang werden wir bekommen, was uns Lohnabhängigen zusteht. Das hätten die Chef:innen einfacher und billiger haben können. Wir sind gespannt, ob sie daraus lernen – und bereit, falls sie es nicht tun!

Weitere Infos zum Fall findet ihr hier, die Hintergründe zur einstweiligen Verfügung hier.

FAU Magdeburg vs. Domino’s: Einstweilige Verfügung abgeschmettert!

Die Freie Arbeiter:innen Union (FAU) Magdeburg darf weiterhin rechtmäßig über die Missstände in den Domino’s-Filialen in Magdeburg-Altstadt und Stadtfeld berichten.

Bei der Güteverhandlung am Landgericht am vergangenen Montag, 31. Januar 2022, sind die Richter:innen der Argumentation der FAU Magdeburg in weiten Teilen gefolgt. Die Tatsachen in der Pressemitteilung vom 03.12.2021 können von der Gewerkschaft durch Zeugenaussagen, gespeicherte Chatverläufe und aufbewahrte Dienstpläne bewiesen werden. Die FAU Magdeburg darf also weiterhin die Verstöße gegen das Arbeitsrecht geltend machen und darüber berichten. Dabei geht es unter anderem um fehlenden Nachtzuschlag, nicht bezahlte Abrufschichten und nicht vergüteten, vorzeitigen Schichtbeginn in den Filialen in der Altstadt und in Stadtfeld.

Im Zuge der gütlichen Einigung trägt die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH die Verfahrens- und Anwaltskosten und muss mit der FAU Magdeburg nun in Verhandlungen treten. Das konkrete Ziel: die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Betrieben von Domino’s Pizza verbessern. Damit hat die Gewerkschaft im Arbeitskampf für ihr Mitglied einen wichtigen Teilsieg errungen. Der Versuch des Union Bustings von Domino’s Pizza ist vorerst auf ganzer Linie gescheitert!

Die Pressemitteilung ist weiterhin hier abrufbar.

FAU Magdeburg im Interview mit Radio Corax

Die AG Gewerkschaftliche Aktion der FAU Magdeburg hat in einem Interview mit Radio Corax über unseren aktuellen Konflikt mit einem Franchisenehmer von Domino’s Pizza berichtet. Die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH will uns mit einer einstweiligen Verfügung daran hindern, die miesen Arbeitsbedingungen bei Domino’s offenzulegen und für die Forderungen unseres Mitglieds zu kämpfen.
Zum Nachhören auf der Webseite von Radio Corax: radiocorax.de/fau-magdeburg-vs-dominos/
Mehr Infos zum Konflikt auf: magdeburg.fau.org/ueber-uns/ag/gewerkschaftliche-aktion/dominos-pizza/

Domino’s zerrt FAU Magdeburg vor Gericht

Ein Domino’s-Franchisenehmer droht der Freien Arbeiter:innen Union Magdeburg (FAU) mit einer einstweiligen Verfügung. Verhandelt wird am 31. Januar vor dem Landgericht Magdeburg.
Die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH will über ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen die FAU Magdeburg erwirken. Grund dafür ist eine Pressemitteilung der Gewerkschaft. In dieser hatte das Syndikat über Missstände in den Domino’s-Filialen Stadtfeld und Hasselbachplatz berichtet: Schichten wurden kurzfristig auf Abruf gestellt und dann nicht vergütet; der von der FAU vertretene Schichtleiter musste eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Dienstbeginn anwesend sein, ohne für diese Zeit vergütet worden zu sein; Angestellte wurden um 23 Uhr automatisch ausgestempelt ohne Nachtzuschläge, auch wenn noch Arbeit erledigt werden musste. Alle diese Darstellungen können von der FAU Magdeburg für die Dienstzeit des Gewerkschaftsmitglieds bewiesen werden.
Domino’s sieht diese Pressemitteilung als rufschädigend an und will gerichtlich dagegen vorgehen.

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FAU Magdeburg aktiv für ausstehende Löhne gegen die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH (Domino’s Pizza)

Die Freie Arbeiter:innen Union Magdeburg (kurz: FAU) reichte am heutigen 03.12.2021 aufgrund ausstehender Löhne Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Magdeburg ein. Die Basisgewerkschaft vertritt einen ehemaligen Angestellten und Schichtleiter gegen die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH, die eine Domino’s-Filiale am Hasselbachplatz betreibt. Der Streitwert beläuft sich auf eine vierstellige Summe.
Der ehemals Angestellte N. arbeitete seit 2014 als Werkstudent im Unternehmen und war ab 2018 Schichtleiter. Im August dieses Jahrs kündigte N. Über die Jahre sind N. immer wieder arbeitsrechtliche Unklarheiten aufgefallen, die zu seinem Nachteil oder dem seiner Kolleg:innen seitens der Vorgesetzten ausgelegt wurden. N. wandte sich an die gewerkschaftliche Sprechstunde der FAU Magdeburg. Tatsächlich machte die Gewerkschaft einige Unregelmäßigkeiten hinsichtlich des Arbeitsrechts geltend: so wurden eingetragene Schichten kurzfristig auf Abruf gestellt, bei dem sich die Angestellten bereithalten und auf Abruf innerhalb einer halben Stunde arbeitsbereit sein mussten. Dieser Bereitschaftsdienst wurde nicht vergütet. Als Schichtleiter musste N. zudem eine halbe Stunde früher als die regulären Öffnungszeiten der Filiale seinen Dienst beginnen, was ihm ebenfalls nicht vergütet wurde. Zudem wurden die Angestellten um 23:00 Uhr aus gestempelt, obwohl die Arbeit noch nicht beendet war. Auch Nachtzuschläge, die normalerweise ab 23 Uhr fällig werden, zahlte das Unternehmen nicht. Aus all dem setzt sich die nun geforderte Summe zusammen.
Anfragen und Anschreiben der Gewerkschaft zur außergerichtlichen Klärung des Sachverhalts beantwortete die Unternehmensleitung nicht. Stattdessen beauftragte das Unternehmen eine Anwaltskanzlei, die pauschal alle Forderungen verwarf. Darüber hinaus zweifelte die Kanzlei die Vertretungsberechtigung der Gewerkschaft an. Da dieser Konflikt nicht der erste mit dieser Franchisenehmerin ist (siehe die Pressemitteilung vom 18. Juni 2021), sah sich die FAU gezwungen, Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Magdeburg einzureichen. Weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen behält sich die Gewerkschaft vor.
Die FAU Magdeburg ist eine kämpferische Gewerkschaftsinitiative, die konsequent auf der Seite der Lohnabhängigen steht. Als Syndikat üben wir mit direkten Aktionen Druck auf Chef:innen und andere Entscheidungsträger:innen aus, um die Interessen unserer Mitglieder durchzusetzen. Wir unterstützen aber nicht nur die Lohnabhängigen selbst, sondern wollen das gesamtgesellschaftliche Leben Neugestalten – nach solidarischen und basisdemokratischen Prinzipien.

Presseanfragen bitte an: faumd-presse@fau.org
PDF der Pressemitteilung findet ihr Hier.

Update vom 12.12.2021

Auf die Forderungen hat das Unternehmen bislang dadurch reagiert, seinen Anwalt mit einer Unterlassungsklage und einstweiliger Verfügung drohen zu lassen. Alle in dieser Pressemitteilungen getätigten Aussagen können durch uns bewiesen werden. Wir lassen uns durch solcherlei Drohgebärden nicht einschüchtern!

Kundgebung zur Situation im Gesundheitssektor in Sachsen-Anhalt

Am 23.10.21 fand in Magdeburg eine Kundgebung zur Situation im Gesundheitssektor in Sachsen-Anhalt statt.
Wir haben uns mit unserem Büchertisch und einem Redebeitrag beteiligt.
Den Aufruf findet ihr unter: mitmischen-md.de/2021/10/13/kundgebung-zur-situation-im-gesundheitssektor-in-sachsen-anhalt/

Es gab eine Ausstellung des Vereins „Pro Krankenhaus Havelberg“ und Beiträge unter anderem vom „Bündnis Gesundheit ohne Profite Halle“ und „Bündnis gegen Pflegenotstand Mansfeld-Südharz“ , die seit mehr als eineinhalb Jahren gegen den Pflegenotstand kämpfen.

Besonders freuen wir uns über die Grußworte des Pflegesyndikat der FAU Bern und der Unabhängigen Betriebsgruppe am Helios Amper Klinikum Dachau.

Grußwort Pflegesyndikat der FAU Bern findet ihr Hier.
Das Grußwort der Unabhängigen Betriebsgruppe am Helios Amper Klinikum Dachau findet ihr Hier.

Die Rede von Mitgliedern der FAU Magdeburg, die in der Gesundheitsbranche arbeiten, findet ihr Hier.

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Bio aber nicht fair – FAU Magdeburg erneut erfolgreich im Konflikt mit der BIOlounge GmbH

Die Freie Arbeiter:innen Union Magdeburg (FAU) war erneut im Arbeitskonflikt mit der BIOlounge GmbH erfolgreich, nachdem das Unternehmen die gesetzlichen Mindeststandards nicht eingehalten hatte. Die Gewerkschaft vertrat drei studentische Angestellte eines Bioladens am Hasselbachplatz, die dort auf Minijob-Basis angestellt waren. Das Unternehmen zahlte den geforderten Betrag von knapp 7.500 Euro vollumfänglich.

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