Vortrag: Streikrecht als Menschenrecht – Gewerkschaftliche Gegenwehr und Arbeitsrecht

Die lohnabhängig Beschäftigten, die grosse Mehrheit der modernen Gesellschaften, sind hartem Druck der Konkurrenz auf ihre Lebensverhältnisse ausgesetzt. Sie sind auf gemeinschaftliche Verteidigung ihrer Interessen angewiesen, auf gewerkschaftliche Organisation und kollektive Aktion, um diesem  Druck etwas entgegensetzen zu können.

Organisierung und kollektive Interessenwahrnehmung sind in vielen Formen möglich. Sie sind jedoch in letzter Instanz davon abhängig, dass sie durch Streik oder andere Massnahmen des Arbeitskampfes auch durchgesetzt werden können. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arbeitskampf erlaubt? Wie muss er organisiert sein? Welche Risiken geht man dabei ein? Wer hat überhaupt das Recht, einen Streik zu führen?

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie das geltende Arbeitskampfrecht setzt, sollen auf diesem Vortrag erläutert werden. Er richtet sich an gewerkschaftlich Aktive, an Betriebstätige aller Art sowie an alle Interessierten und soll praktische Anregungen sowie ein tieferes Verständnis der Probleme des deutschen und europäischen Arbeitsrechts geben.

29.06.2019, 16.00 Uhr

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Olvenstedter Str. 10
39108 Magdeburg

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