Da die Maßnahmen zum Infektions-Schutz weiter bestehen, haben wir eine überarbeitete Version des FFP2-Schutzmasken-Antrags online gestellt (den findet ihr HIER¹). Er beinhaltet jetzt auch das Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe.
Da uns auch die ersten Ablehnungen des Jobcenters erreicht haben, stellt euch unsere Erwerbslosen AG eine Widerspruchsvorlage zur Verfügung (die findet ihr HIER²).
Wenn ihr diesbezüglich oder allgemein Fragen habt, erreicht ihr die Erwerbslosen-AG via Mail: faumd-h4@fau.org, über Telegram, Signal, WhatsApp oder telefonisch Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr unter: 0152 19331173.