Category Archives: Antrag/Widerspruch

Achtet auf euren Bewilligungszeitraum.

Zuletzt häuften sich Fälle, in denen Weiterbewilligungsanträge nicht automatisch zugesendet wurden. Erinnerungen an das Ende des Bewilligungszeitraums kamen weder digital noch per Post. Aktuell wissen wir nur, dass das Jobcenter Magdeburg so handelt. Ob auch andere es so handhaben, ist nicht bekannt.

Achtet auf eure Bewilligungszeiträume und stellt früh genug die Weiterbewilligungsanträge (WBA). Ein Monat vor dem Ende der Bewilligung sollte reichen.

Sollte es zu Problemen kommen, kommt gerne zu unserer Erwerbslosen Sprechstunde.

Jeden 1. & 3. Freitag im Monat im Stadtteilladen Mitmischen, Maxim-Gorki-Str. 40. Von 15 bis 17 Uhr.

Wege zum Kinderfreizeitbonus

Die Bundesregierung hat beschlossen, im August einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von 100€ an Kinder und Jugendliche, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, auszuzahlen. Dieser sollte für Personen, welche Leistungen nach SGBII, SGBXII und AsylbLG erhalten, automatisch ausgezahlt werden. Personen bzw. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe oder ähnliches erhalten, müssen jedoch möglicherweise einen Antrag stellen. Falls eure Behörde die Auszahlung vermasselt oder ein Antrag notwendig ist, hat die AG Erwerbslosen der FAU Magdeburg eine Vorlage für euch erstellt:

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Antrag auf tatsächliche Stromkostenübernahme durch das Jobcenter

Seit Jahren steigen die Strompreise und seit Jahren reicht die Regelsatzpauschale zur Deckung nicht aus. Deshalb hat die Erwerbslosen AG eine Antragsvorlage zur Übernahme der tatsächlichen Stromkosten geschrieben.
Bei eventuellen Widersprüchen und Klagen unterstützen wir euch. Teilt uns eure Ergebnisse dieses Antrages mit, damit wir kollektiv unsere Interessen gegenüber dem Jobcenter verteidigen.


Den Antrag findet ihr Hier als PDF und Hier als Bild.
Es handelt sich um einen Politischen Antrag. Der Erfolg ist nicht sicher.

150€ sind nicht genug!

Unsere Erwerbslosen AG legt Widerspruch gegen die lächerliche Einmalzahlung im Mai über 150 € für Hartz 4- und Sozialhilfe-Beziehende ein.
Die Erwerbslosen AG hat eine Widerspruchsvorlage erarbeitet, die auch ihr nutzen könnt. Diese findet ihr Hier. Reicht sie ein und teilt die Widerspruchsvorlage gerne auf allen Kanälen.

Falls ihr eine Ablehnung erhaltet, meldet euch bei uns! Wir unterstützen euch bei weiteren Schritten. Schickt uns auch gerne eure Widerspruchsbescheide zu. Mit diesen können wir uns noch besser gegen das Jobcenter wehren.

Wichtig!
Es gibt keine Rechtssicherheit und keine Garantie auf Erfolg. Dies ist ein politischer Antrag, in dem Sinne, dass wir uns unsere Rechte erstreiten wollen.

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Neuer Antrag auf medizinische Masken und passender Widerspruch

Da die Maßnahmen zum Infektions-Schutz weiter bestehen, haben wir eine überarbeitete Version des FFP2-Schutzmasken-Antrags online gestellt (den findet ihr HIER¹). Er beinhaltet jetzt auch das Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe.

Da uns auch die ersten Ablehnungen des Jobcenters erreicht haben, stellt euch unsere Erwerbslosen AG eine Widerspruchsvorlage zur Verfügung (die findet ihr HIER²).

Wenn ihr diesbezüglich oder allgemein Fragen habt, erreicht ihr die Erwerbslosen-AG via Mail: faumd-h4@fau.org, über Telegram, Signal, WhatsApp oder telefonisch Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr unter: 0152 19331173.

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