Vortrag der FAU Magdeburg zu arbeitsrechtlichen Mindeststandards am 25. Mai.
Viele Studierende müssen jobben. Oft arbeiten sie in sogenannten Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen. Geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen sind dort weit verbreitet. Bezahlter Urlaub, Vergütung von Überstunden oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Oft Fehlanzeige, gerade für junge Menschen oder Studierende. Doch auch für (Mini-)Jobber:innen oder studentische Hilfskräfte gelten arbeitsrechtliche Mindeststandards. Leider sind Verstöße dagegen an der Tagesordnung. Anstatt sich über den Tisch ziehen zu lassen, zeigt die AG Gewerkschaftliche Aktion der FAU Magdeburg: Ihr könnt euch dagegen wehren!
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