Mit dem Beginn des neuen Jahres gibt es wieder einige gesetzliche Neuregelungen, von denen wir hier einige kurz auflisten:
So gilt seit Beginn des Jahres 2021 ein neuer Mindestlohn von 9,50 Euro, der dann ab 1. Juni 2021 auf 9,60 Euro erhöht wird.
Der Hartz-IV-Eckregelsatz wurde mit Jahresbeginn auf 446 Euro erhöht.
In Magdeburg wird zudem der „Magdeburg-Pass“, mit dessen Hilfe u.a. bei vielen kulturellen Veranstaltungen ermäßigte Eintrittskarten erworben werden können, durch die „Otto-City-Card“ ersetzt. Diese Karte kann jetzt auch zusätzlich von Wohngeld-Beziehenden beantragt werden.
Achtet also darauf, dass Ihr euch von Ausbeuter:innen und/oder Amt nicht verarschen lasst – auch wenn die Differenz-Beträge eher symbolischer Natur sind.
Wir wünschen Euch einen gesunden Start ins Jahr und allen Kolleg:innen erfolgreiche Kämpfe.