Vortrag der FAU Magdeburg zu arbeitsrechtlichen Mindeststandards am 25. Mai.
Viele Studierende müssen jobben. Oft arbeiten sie in sogenannten Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen. Geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen sind dort weit verbreitet. Bezahlter Urlaub, Vergütung von Überstunden oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Oft Fehlanzeige, gerade für junge Menschen oder Studierende. Doch auch für (Mini-)Jobber:innen oder studentische Hilfskräfte gelten arbeitsrechtliche Mindeststandards. Leider sind Verstöße dagegen an der Tagesordnung. Anstatt sich über den Tisch ziehen zu lassen, zeigt die AG Gewerkschaftliche Aktion der FAU Magdeburg: Ihr könnt euch dagegen wehren!
Die AG informiert in diesem Vortrag über arbeitsrechtliche Standards und stellt praktische Beispiele für erfolgreiche Arbeitskämpfe vor, z. B. den Erfolg mehrerer Minijobber:innen beim Bioladen Brot&Käs, bei dem letzten Sommer insgesamt über 7.500 Euro aufstehende Löhne eingetrieben wurden.
Testet euch bitte im Vorfeld, ansonsten ist das auch vor Ort möglich.
Wo: Uni Gebäude G22A, Pfälzer Straße 5,39106 MD, Haltestelle Universitätsbibliothek, Raum 211
Wann: 25.04. um 18 Uhr
Link zur online Teilnahme: bit.ly/FAU-MD-Vortrag