Category Archives: Gericht

Wieder Domino‘s – wieder kein Geld:

Nach einem geplatzten Schlichtungstermin reicht die FAU Magdeburg erneut Klage gegen die Domino‘s-Franchisenehmerin Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH ein. Es ist der dritte Fall innerhalb von anderthalb Jahren.
Die Liste der Verstöße ist lang: Schichten werden einfach vor dem geplanten Schichtende beendet, Lohnarbeitende kurz vor dem eigentlichen Schichtbeginn unbezahlt „auf Bereitschaft“ gesetzt – und dazu jahrelang kein Urlaub für das FAU-Mitglied K. Mit diesen eklatanten Missständen, die teilweise seit 2019 in den Magdeburger Domino‘s Filialen vorliegen, hatte sich K. an die FAU Magdeburg gewendet. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, bot die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH um einen Gesprächstermin – und ließ diesen Anfang September kurzfristig platzen. Die FAU Magdeburg hat nun Klage gegen die Franchisenehmerin eingereicht.

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FAU Magdeburg vs. Domino’s: Einstweilige Verfügung abgeschmettert!

Die Freie Arbeiter:innen Union (FAU) Magdeburg darf weiterhin rechtmäßig über die Missstände in den Domino’s-Filialen in Magdeburg-Altstadt und Stadtfeld berichten.

Bei der Güteverhandlung am Landgericht am vergangenen Montag, 31. Januar 2022, sind die Richter:innen der Argumentation der FAU Magdeburg in weiten Teilen gefolgt. Die Tatsachen in der Pressemitteilung vom 03.12.2021 können von der Gewerkschaft durch Zeugenaussagen, gespeicherte Chatverläufe und aufbewahrte Dienstpläne bewiesen werden. Die FAU Magdeburg darf also weiterhin die Verstöße gegen das Arbeitsrecht geltend machen und darüber berichten. Dabei geht es unter anderem um fehlenden Nachtzuschlag, nicht bezahlte Abrufschichten und nicht vergüteten, vorzeitigen Schichtbeginn in den Filialen in der Altstadt und in Stadtfeld.

Im Zuge der gütlichen Einigung trägt die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH die Verfahrens- und Anwaltskosten und muss mit der FAU Magdeburg nun in Verhandlungen treten. Das konkrete Ziel: die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Betrieben von Domino’s Pizza verbessern. Damit hat die Gewerkschaft im Arbeitskampf für ihr Mitglied einen wichtigen Teilsieg errungen. Der Versuch des Union Bustings von Domino’s Pizza ist vorerst auf ganzer Linie gescheitert!

Die Pressemitteilung ist weiterhin hier abrufbar.

Domino’s zerrt FAU Magdeburg vor Gericht

Ein Domino’s-Franchisenehmer droht der Freien Arbeiter:innen Union Magdeburg (FAU) mit einer einstweiligen Verfügung. Verhandelt wird am 31. Januar vor dem Landgericht Magdeburg.
Die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH will über ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen die FAU Magdeburg erwirken. Grund dafür ist eine Pressemitteilung der Gewerkschaft. In dieser hatte das Syndikat über Missstände in den Domino’s-Filialen Stadtfeld und Hasselbachplatz berichtet: Schichten wurden kurzfristig auf Abruf gestellt und dann nicht vergütet; der von der FAU vertretene Schichtleiter musste eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Dienstbeginn anwesend sein, ohne für diese Zeit vergütet worden zu sein; Angestellte wurden um 23 Uhr automatisch ausgestempelt ohne Nachtzuschläge, auch wenn noch Arbeit erledigt werden musste. Alle diese Darstellungen können von der FAU Magdeburg für die Dienstzeit des Gewerkschaftsmitglieds bewiesen werden.
Domino’s sieht diese Pressemitteilung als rufschädigend an und will gerichtlich dagegen vorgehen.

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FAU Magdeburg aktiv für ausstehende Löhne gegen die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH (Domino’s Pizza)

Die Freie Arbeiter:innen Union Magdeburg (kurz: FAU) reichte am heutigen 03.12.2021 aufgrund ausstehender Löhne Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Magdeburg ein. Die Basisgewerkschaft vertritt einen ehemaligen Angestellten und Schichtleiter gegen die Pizziano Magdeburg Altstadt GmbH, die eine Domino’s-Filiale am Hasselbachplatz betreibt. Der Streitwert beläuft sich auf eine vierstellige Summe.
Der ehemals Angestellte N. arbeitete seit 2014 als Werkstudent im Unternehmen und war ab 2018 Schichtleiter. Im August dieses Jahrs kündigte N. Über die Jahre sind N. immer wieder arbeitsrechtliche Unklarheiten aufgefallen, die zu seinem Nachteil oder dem seiner Kolleg:innen seitens der Vorgesetzten ausgelegt wurden. N. wandte sich an die gewerkschaftliche Sprechstunde der FAU Magdeburg. Tatsächlich machte die Gewerkschaft einige Unregelmäßigkeiten hinsichtlich des Arbeitsrechts geltend: so wurden eingetragene Schichten kurzfristig auf Abruf gestellt, bei dem sich die Angestellten bereithalten und auf Abruf innerhalb einer halben Stunde arbeitsbereit sein mussten. Dieser Bereitschaftsdienst wurde nicht vergütet. Als Schichtleiter musste N. zudem eine halbe Stunde früher als die regulären Öffnungszeiten der Filiale seinen Dienst beginnen, was ihm ebenfalls nicht vergütet wurde. Zudem wurden die Angestellten um 23:00 Uhr aus gestempelt, obwohl die Arbeit noch nicht beendet war. Auch Nachtzuschläge, die normalerweise ab 23 Uhr fällig werden, zahlte das Unternehmen nicht. Aus all dem setzt sich die nun geforderte Summe zusammen.
Anfragen und Anschreiben der Gewerkschaft zur außergerichtlichen Klärung des Sachverhalts beantwortete die Unternehmensleitung nicht. Stattdessen beauftragte das Unternehmen eine Anwaltskanzlei, die pauschal alle Forderungen verwarf. Darüber hinaus zweifelte die Kanzlei die Vertretungsberechtigung der Gewerkschaft an. Da dieser Konflikt nicht der erste mit dieser Franchisenehmerin ist (siehe die Pressemitteilung vom 18. Juni 2021), sah sich die FAU gezwungen, Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Magdeburg einzureichen. Weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen behält sich die Gewerkschaft vor.
Die FAU Magdeburg ist eine kämpferische Gewerkschaftsinitiative, die konsequent auf der Seite der Lohnabhängigen steht. Als Syndikat üben wir mit direkten Aktionen Druck auf Chef:innen und andere Entscheidungsträger:innen aus, um die Interessen unserer Mitglieder durchzusetzen. Wir unterstützen aber nicht nur die Lohnabhängigen selbst, sondern wollen das gesamtgesellschaftliche Leben Neugestalten – nach solidarischen und basisdemokratischen Prinzipien.

Presseanfragen bitte an: faumd-presse@fau.org
PDF der Pressemitteilung findet ihr Hier.

Update vom 12.12.2021

Auf die Forderungen hat das Unternehmen bislang dadurch reagiert, seinen Anwalt mit einer Unterlassungsklage und einstweiliger Verfügung drohen zu lassen. Alle in dieser Pressemitteilungen getätigten Aussagen können durch uns bewiesen werden. Wir lassen uns durch solcherlei Drohgebärden nicht einschüchtern!

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Am 27.08. wird am Arbeitsgericht Magdeburg die Kündigungsschutzklage einer Kollegin verhandelt. Die 50-jährige alleinerziehende Mutter wurde nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit grund- und fristlos entlassen.

Treffpunkt: 27.08., 11 Uhr, Arbeitsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206

Dieser Termin kann gerne breiter gestreut werden, die Kollegin ist dankbar über jede Unterstützer:in im Gerichtssaal.

Ein Angriff auf eine Arbeiterin, ist ein Angriff auf alle Arbeiter:innen! Zeigt euch solidarisch, indem ihr am 27.08. der Verhandlung am Arbeitsgericht Magdeburg beiwohnt.