Antrag auf medizinische Masken

Seit dem 25.01.2021 gilt auch in Sachen-Anhalt die Pflicht zu medizinischen Masken beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr. Gerade Leute, die im Hartz IV-System gefangen sind, haben nicht die Möglichkeiten, sich die überteuerten Masken zu leisten.
Aus diesem Grund hat die Erwerbslosen AG der FAU Magdeburg einen Musterantrag auf Kostenübernahme durch das Jobcenter erstellt.
Den Antrag findet ihr Hier.

Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, es gewähren nur wenige Bundesländer einen Sonderbedarf. Sonst nur Versprechungen wie z.B. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Twitter: Link. Wir vertrauen nicht darauf, dass die Zuschüsse von alleine kommen. Vielmehr wollen wir die Ämter mit unserem Musterantrag unter Druck setzen.
Falls der Antrag nicht genehmigt werden sollte, wird die Erwerbslosen AG zeitnah einen Musterwiderspruch bereitstellen. Solltet ihr diesbezüglich Fragen haben, erreicht ihr die Erwerbslosen-AG via Mail: faumd-h4@fau.org ,über Telegram, Signal, WhatsApp oder telefonisch Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr unter: 0152 19331173.
Weiterhin gibt es immer noch unsere telefonischen Gewerkschaftliche Sprechstunden: Montags 18 bis 19 Uhr unter: 0159 07035770 und immer per E-Mail: faumd-arbeitsrecht@fau.org.

Hinweis: Unser Antrag richtet sich an ALG2-Empfänger:innen (§21 Abs. 6 SGB II) Sozialgeldempfänger:innen und Aufstocker:in (SGB II)und Sozialhilfe-Empfänger:innen (§27a Abs.4 SGB XII). Leute mit geringem Einkommen können diesen jedoch auch beim zuständigen Sozialamt stellen (§31 Abs.2 SGB XII).