Nach einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg einigten sich ein Kollege und sein ehemaliger Arbeitgeber auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine pauschale Zahlung in Höhe von 1000€ an den Kollegen. Der Maler hatte mit Unterstützung der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Magdeburg geklagt.
In der Güteverhandlung wurde über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten, die aufgrund formaler Mängel vom Kollegen angezweifelt wurde. Die Kündigung war nicht vom Arbeitgeber selbst unterzeichnet. Im vorliegenden Fall wäre sie nur unter Beifügung einer Vollmacht für die unterzeichnende Person rechtskräftig gewesen. Dem Kollegen ging es aber nicht allein ums Formelle, vielmehr wollte er zeigen, dass die Willkür seines Chefs nicht unbeantwortet bleibt.
Der Richter teilte die Argumentation der FAU Magdeburg weitgehend, der ehemalige Chef blieb jedoch zunächst uneinsichtig und schlug das Vergleichsangebot des Kollegen als völlig überzogen aus. Unserem Kollegen gegenüber äußerte er sich vor Gericht wiederholt beleidigend, doch dieser ließ sich nicht beeindrucken und ging auf das viel zu niedrige Vergleichsangebot seines ehemaligen Arbeitgebers nicht ein. Wir waren fest entschlossen, das Recht unseres Kollegen im später angesetzten Kammertermin zu erstreiten.
Anscheinend bekam der Chef aber doch kalte Füße und ging zwei Wochen nach der Güteverhandlung auf unser Angebot ein. Es lohnt sich also für seine Rechte zu kämpfen. Dass die Arbeitgeber immer wieder versuchen, jegliche Verantwortung auf ihre Beschäftigten abzuwälzen und ArbeitnehmerInnen, die sich wehren, erniedrigen und einschüchtern, zeigt, wie wichtig die solidarische Unterstützung einer Gewerkschaft im Arbeitskampf ist.