Am heutigen Donnerstag, den 27.08.2020, fand vor dem Arbeitsgericht Magdeburg die Güteverhandlung zwischen einer 50-jährigen alleinerziehenden Mutter und dem Uniklinikum Magdeburg statt. Die FAU Magdeburg hatte zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen. Die Verhandlung endete ohne Ergebnis.
Die Kollegin arbeitete 29 Jahre in der Verwaltung des Uniklinikums Magdeburg. Im Frühling diesen Jahres wurde ihr von Arbeitgeberseite fristlos gekündigt. Die Kollegin hatte zusammen mit einem Anwalt dagegen eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Die Arbeitgeberseite, vertreten durch den Personalchef Hr. Hauke, konnte in der Güteverhandlung nur eine fadenscheinige Begründung für die Kündigung vorbringen, wie auch der anwesende Richter anmerkte. Zugleich machte der Personalchef deutlich, dass er von seiner Vorgesetzten, der Direktorin des Uniklinikums, die Order habe, einen Aufhebungsvertrag ohne die sonst übliche Abfindung anzubieten, sonst aber auf keine sonstige Einigung hinzuwirken. Die Kollegin lehnte die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags selbstredend ab, sodass es in die nächste Instanz, in den Kammertermin, geht.
Wir, die FAU Magdeburg, werden der Kollegin weiterhin solidarisch zur Seite stehen.