Antrag auf tatsächliche Stromkostenübernahme durch das Jobcenter

Seit Jahren steigen die Strompreise und seit Jahren reicht die Regelsatzpauschale zur Deckung nicht aus. Deshalb hat die Erwerbslosen AG eine Antragsvorlage zur Übernahme der tatsächlichen Stromkosten geschrieben.
Bei eventuellen Widersprüchen und Klagen unterstützen wir euch. Teilt uns eure Ergebnisse dieses Antrages mit, damit wir kollektiv unsere Interessen gegenüber dem Jobcenter verteidigen.


Den Antrag findet ihr Hier als PDF und Hier als Bild.
Es handelt sich um einen Politischen Antrag. Der Erfolg ist nicht sicher.

3 thoughts on “Antrag auf tatsächliche Stromkostenübernahme durch das Jobcenter”

  1. Thomas Rindt

    Mein erster Gedanke: gute und richtige Aktion!

    Aber nun bin ich etwas am Zweifeln: bei dem Antrag bleibt es ja nicht. Er wird abgelehnt werden, einem Widerspruch wird nicht stattgegeben.

    Wenn überhaupt wird nur dann eine Wirkung erzielt, wenn alle regelmäßig Klage einreichen. Ein ziemlicher Aufwand – zeitlich und auch etwas finanziell (Porto, Druckkosten etc – ihr wisst ja auch: bei ALG2 summieren sich auch kleine Beträge schnell …).

    Kommen da genug „Teilnehmer“ zusammen, um wenigstens ein Zeichen zu setzen?

    Nun ist die FAU ja von der Reichweite her nicht die allerstärkste Organisation – darum empfinde ich es als sehr schade, dass die FAU Magdeburg es anscheinend unterlassen hat/es ihr nicht gelungen ist, weitere lokale Gewerkschaften „mit ins Boot zu holen“. Zumindest hab ich beim Querschauen auf anderen FAU-Seiten nichts gefunden …

    Und nun bin ich hin und her gerissen: teilnehmen oder nicht?

  2. karpfen

    hallo leute,
    ich bin da zwiegespalten. ihr habt natürlich recht, die strompauschale im regelsatz ist zu niedrig.
    wenn aber das jobcenter die stromkosten übernähme, dann hieße das für die zukunft auch, das dem jobcenter dann auch ein eventuelles guthaben zustände – so wie es auch bei den betriebskosten ist.

    1. Thomas Rindt

      Nun ja – ich glaube, wir können getrost davon ausgehen, dass es nur eine verschwindende Minderheit von ALG2-Beziehern gibt, die heute wirklich geringere Energiekosten haben, als im pauschalierten Regelsatz enthalten sind – Tendenz – durch weiter über der allgemeinen Inflationsrate liegend Erhöhung der Energiekosten (und nicht mal die Inflationsrate wird 2022 wohl ausgeglichen …) weiter sinkend! Also würde eine Übernahme der tatsächlichen Kosten für die ganz überwiegende Zahl von Beziehern eine Verbesserung bedeuten – natürlich mit dem Mehraufwand der Abrechnung …

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