Neuer Antrag auf medizinische Masken und passender Widerspruch

Da die Maßnahmen zum Infektions-Schutz weiter bestehen, haben wir eine überarbeitete Version des FFP2-Schutzmasken-Antrags online gestellt (den findet ihr HIER¹). Er beinhaltet jetzt auch das Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe.

Da uns auch die ersten Ablehnungen des Jobcenters erreicht haben, stellt euch unsere Erwerbslosen AG eine Widerspruchsvorlage zur Verfügung (die findet ihr HIER²).

Wenn ihr diesbezüglich oder allgemein Fragen habt, erreicht ihr die Erwerbslosen-AG via Mail: faumd-h4@fau.org, über Telegram, Signal, WhatsApp oder telefonisch Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr unter: 0152 19331173.

Hinweis: Unser Antrag richtet sich an ALG2-Empfänger:innen (§21 Abs. 6 SGB II) Sozialgeldempfänger:innen und Aufstocker:in (SGB II)und Sozialhilfe-Empfänger:innen (§27a Abs.4 SGB XII). Leute mit geringem Einkommen können diesen jedoch auch beim zuständigen Sozialamt stellen (§31 Abs.2 SGB XII).

P.s. hier noch mal ein Antrag der FAU Düsseldorf: https://duesseldorf.fau.org/hartz-iv-antrag-auf-mehrbedarf-fuer-ffp-2-masken/

¹magdeburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/02/Sonderbedarf-Antrag-FFP2.pdf

²https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere

³magdeburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/02/Widerspruch-Sonderbedarf-FFP2.pdf